Internetrecht zum Internet-Business

Als Jurist beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Internetrecht. Gerade Einsteiger in das Internet-Business erhalten hier von mir die notwendigen rechtlichen Informationen für ihr Business.

Aug. 24

Abmahnungen wegen nicht ordnungsmäßigem Impressum auf Facebook Fanseiten

http://dlvr.it/230dRH


Juni 21

Button Lösung tritt am 1. August 2012 in Kraft

http://dlvr.it/1lQvlB


März 16

Containerfonds - eine Investion in die Zukunft

Containerfons gewinnen gerade in der heutigen Zeit der Globalisierung in der Wirtschafts- und Finanzwelt eine immer größere Bedeutung.

Hier nun einige Basisinformationen zu Containerfonds und Contrainerbeteiligung.

Containerfonds sich geschlossener Fondsysteme, wo Anleger in bestimmte Container investiert, die dann renditeträchtig an internationale Reedereien oder Leasinggesellschaften vermietet werden. Am Ende der Fondslaufzeit werden diese Container dann gewinnbringend verkauft. Mittlerweile werden drei Viertel des gesamten internationalen Warentransports mit Containern abgewickelt. Von daher ist eine Containerbeteiligung eine Investition, bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zukünftiger Markt vorhanden ist. Gerade geschlossene Containerfonds zeichnen sich zudem noch durch die Besonderheit aus, dass die Investmentobjekte (die Container) abgesichert sind. Denn nahezu alle Container sind sowohl gegen Diebstahl als auch gegen Beschädigungen versichert und bieten gerade für Versicherungen zudem eine Sicherheit gegen die versicherte Risiken, wie zum Beispiel Verlust oder Zerstörung. Die durchschnittliche Nutzungsdauer (Lebenszeit) von Container beträgt durchschnittlich bis zu 15 Jahren.

Auf meinem Internetrechtsblog ist ein Video zu finden, wo in anschaulicher Weise das zukünftige Potenzial von Containerfonds verdeutlicht wird.


Okt. 13

Datenschutz und der Facebook Like-Button

Gerade die letzten Wochen machen Datenschützer vermehrt auf die datenschutzrechtlichen Probleme hinsichtlich der Verwendung des Facebook Like-Button aufmerksam. Obwohl rechtlich gesehen bei der Verwendung dieses Facebook-Like-Buttons noch viele Fragen offen sind, ist der unabhängiger Landesbeauftragter für den Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, scheinbar entschlossen gegen Firmen, die den “Gefällt mir” Button weiterhin verwenden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und damit den prozessualen Weg in dieser Frage zu beschreiten.

Als eine datenschutzkonforme Lösung für diese Problematik bietet sich eine von heise online vorgestellte zweistufige Lösung der Social-Media Button an. Das Konzept dieser zweistufige Lösung beruht darauf, dass standardmäßig auf der Webseite nur deaktivierte Social-Buttons eingebunden werden, die noch keinen Kontakt mit den Servern von Facebook, Twitter und Google herstellen. Erst wenn der Anwender diesen Button aktiviert und auf Nachfrage seine Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google oder Twitter erklärt, werden die Social-Buttons aktiviert und stellen die entsprechende Verbindung her. Mit einem zweiten Klick kann der Nutzer dann seine Empfehlung übermitteln. Nur falls der Nutzer beim einem Netzwerk bereits angemeldet ist, erfolgt die Übertragung bei Facebook und Google+ ohne weiteres Nachfrage. Bei Twitter erscheint ein Popup-Fenster, in dem man den Text seines Tweets noch bearbeiten kann.

Den ganzen Artikel zum Alternativen zum Facebook Like Button lesen Sie in meinem Blog.


Sept. 25

Noch mal! Datenschutz und Google Analytics

Gute Nachricht für Webseitenbetreiber, die das Webanalysetool Google Analytics verwenden.

Nun haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich auf der Grundlage der im November 2009 vom Düsseldorfer Kreis beschlossenen Eckpunkte zum datenschutzkonformen Umgang mit Webanalysetools eine Einigung mit Google erreicht, was die datenschutzkonforme Anwendung des Webanalysetool von Google betrifft.

Webseiten-Betreiber können das Webanalysetools Google Analytics unter folgenden Voraussetzungen einsetzen.


  1. Es muss vom Webseiten-Betreiber sichergestellt werden, dass die IP-Adresse des Benutzers nur in einer anonymisierten Form an Google übertragen und von Google gespeichert wird. Hierbei ist der Analytics-Code um eine zusätzlichen Codezeile
    „_gaq.push([‘_gat._anonymizeIp’]);
    zu ergänzen. Hierdurch werden die letzten 8 Bit der IP-Adressen gelöscht und somit anonymisiert. Somit ist lediglich eine grobe Lokalisierung möglich; dieses wird jedoch von den deutschen Datenschutzbehörden anerkannt.

  2. Webseitenbetreiber müssen in Ihrer Datenschutzerklärung, die zwingend auf der Website anzubringen ist, dem Benutzer Ihrer Website auch die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Erfassung seiner Nutzungsdaten durch Google einräumen.

  3. Es muss ein schriftlicher Vertrag gemäß § 11 BDSG mit der Google Germany GmbH in Hamburg zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.


Den ganzen Artikel lesen Sie in meinem Internetrecht-Blog.

Juli 17

New blog post : Datenschutz und Google Analytics http://bit.ly/pKcehM


New blog post : Grundlagen über Network Marketing http://bit.ly/pBzIMW


Juli 15

New blog post : Werbung zu Einführungspreise mit durchgestrichenen Preisen http://bit.ly/o4mc8U


Juni 29

Juni 21

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